Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Bekanntmachung über die Billigung und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB nachfolgender Bauleitplanverfahren:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Bürgersolarpark Oberscheinfeld“ sowie mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
im Parallelverfahren mit
der 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Bürgersolarpark Oberscheinfeld“
In der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023 hat der Gemeinderat des Marktes Oberscheinfeld die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Bürgersolarpark Oberscheinfeld“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.03.2022 gefasst und öffentlich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich liegt westlich des OT Krettenbach des Marktes Oberscheinfeld im Talraum des Postseebaches (Landkreis Neustadt a. d. Aisch, Regierungsbezirk Mittelfranken).
Der Geltungsbereich mit ca. 25,3 ha umfasst zwei Teilflächen mit den Fl.Nrn. 140, 139, 138, 136, 146 und TF 143 jeweils Gemarkung Krettenbach sowie TF 207, TF 205 in der Gemarkung Stierhöfstetten.
Die Lage und Abgrenzung sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).