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VG Scheinfeld

Markt Oberscheinfeld

Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB “Herpersdorf 2023“ im Ortsteil Herpersdorf

 

 

Titelblatt_Begründung EES_Herpersdorf_E_31 05 2023.pdf

 

7_Oberscheinfeld EES Herpersdorf 2023_E_31 05 2023.pdf

 

Begründung EES_Herpersdorf O-scheinfeld_E_31 05 2023_Abgabe.pdf

 

Einbeziehungssazung_Herpersdorf.pdf

 

Datenschutzerklärung.pdf

 

 


 

VG Scheinfeld

 

Bauleitplanung

 

Planzeichnung Ortsabrundung am Mühlbach

 

Begründung: Ortsabrundung am Mühlbach

 

Textteil zur Ergänzungssazung "Ortsabrundung am Mühlbach" in Stierhöfstetten

 

 

 

 

 

Alle Satzungen als

 
   
§§Haushaltssatzung 2023 
 Festsetzung der Grundsteuer 2021 (10.6.2021) 
   
   
Hund

Hundesteuer

 

Verordnung über das freie Umherlaufen von grossen Hunden und Kampfhunden (01.02.2020)

 
   
Wasser 
 
 
 
 
Feuer 
 
 
 
Feuer

Das Verbrennen von Gartenabfällen innerorts ist nicht mehr zulässig!

Die Abfälle müssen in die Grünabfallcontainer oder bei größeren Mengen, zu den Kompostplätzen gebracht werden.

Außerorts kann verbrannt werden, wenn die Abfälle nicht durch Verrottung oder Einarbeitung beseitigt werden können. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Zwei Aufsichtspersonen müssen als solche zu erkennen und am Verbrennungstag anwesend sein.

 

 
Feuer

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

aus der Forstwirtschaft

 
   
  
 
 
 
Besen 
 
 
 
KreuzBestattungssatzung 
   
 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung 2022

 

 
KreuzFriedhofsatzung