Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen
Wer Gebäude und Gebäudeteile abreißen will, muss dies im Vorfeld bei der Marktgemeinde anzeigen.
Hierzu ist ein 2-seitiges Formular:
„Anzeige der Beseitigung Art. 57 Abs. 5 BayGO“ bzw.
„Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals Art. 6 Abs. 1 DSchG“ notwendig. Als Anlage ist ein Lageplan nötig.
Um keine Kosten zu produzieren, reicht ein Plan aus den Internetseiten des Vermessungsamtes „BAYERNATLAS – amtliche Karten“ und eine farbige Markierung des betroffenen Gebäude/Gebäudeteils.
Dieses Formular können Sie im Rathaus kostenlos erhalten oder als downloaden.
Das Verfahren verursacht i.d.R. keine Kosten. Bei Nichtbeachtung oder nachträglicher Anzeige können jedoch Kosten anfallen.
Besonders wenn auf dem Flurstück, auf dem sich das abzureißende Gebäude befindet, ein Baudenkmal steht oder in unmittelbarer Nähe (d.h. in der Nachbarschaft) sich ein Baudenkmal befindet, ist mit einem längeren Antragsverfahren zu rechnen.
In diesem Fall ist die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt einzuschalten.
Alle Baudenkmäler sind auf unserer Homepage gelistet (sehenswerte Denkmäler – Link unten „Denkmalliste Oberscheinfeld“)
oder
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie bitte bei uns im Rathaus an.
09167 / 244
Wir helfen Ihnen gerne weiter.