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Alle Satzungen als
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§§ | |
Festsetzung der Grundsteuer 2021 (10.6.2021) |
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über das freie Umherlaufen von grossen Hunden und Kampfhunden (01.02.2020) |
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Das Verbrennen von Gartenabfällen innerorts ist nicht mehr zulässig! Die Abfälle müssen in die Grünabfallcontainer oder bei größeren Mengen, zu den Kompostplätzen gebracht werden. Außerorts kann verbrannt werden, wenn die Abfälle nicht durch Verrottung oder Einarbeitung beseitigt werden können. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Zwei Aufsichtspersonen müssen als solche zu erkennen und am Verbrennungstag anwesend sein.
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung 2022
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Friedhofsatzung_2023 |