Wichtige Informationen zur Personalausweis und Reisepassbeantragung

Wichtige Informationen zur Personalausweis und Reisepassbeantragung

 

Wichtige Informationen zur Dokumentenbeantragung

Stand: Januar 2023

Bevor die große Urlaubszeit wieder beginnt, erfolgt eine Information der Bürger zur Dokumentenbeantragung. Sämtliche nachfolgend aufgeführten Angaben entstammen dem Pass- bzw. dem Personalausweisgesetz, den jeweiligen Ausführungsvorschriften, den Gebührenverordnungen, den Richtlinien der Bundesdruckerei zur Qualitätssicherung bei der Dokumentenausstellung sowie der laufenden Rechtsprechung.

  1. Lichtbild
    Es dürfen nur aktuelle biometrische Lichtbilder mit einer Größe von 35 Millimeter (mm) x 45 mm von der Passbehörde angenommen werden.
    Aktuell bedeutet nicht älter als 12 Monaten. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bilder die älter als 12 Monate sind, werden nicht akzeptiert.
    Biometrisch bezieht auf die Kopfgröße, Haltung des Kopfes und dem Gesichtsausdruck. Auf dem Bild muss der Kopf bei gerader Haltung eine Größe zwischen 32 und 36 mm haben. Die Augen müssen geöffnet und der Mund geschlossen sein. Der Ausdruck soll nach Möglichkeit neutral sein.
    Der Hintergrund der Bilder darf nicht störend einwirken. Weder zu helle, zu dunkle noch auffällige gemusterte Bildhintergründe werden akzeptiert.
    Die Bilder müssen der Realität entsprechen. Selbstverständlich kann versucht werden, sich auf den Passbildern bestmöglich und vorteilhaft zu präsentieren. Hierzu ist festzustellen, dass es jederzeit möglich sein muss, die Personen anhand der Lichtbilder in den Identitätsdokumenten zu identifizieren. Es macht wenig Sinn, sich vor der Lichtbildaufnahme besonders gut herzurichten, wenn später an einem Flughafen der Durchlass wegen zu großer Unterschiede vom Bild im Dokument und der Realität verweigert wird.
    Lichtbilder die Auffälligkeiten hinsichtlich einer digitalen Nachbearbeitung aufweisen, sind ebenfalls abzulehnen.

  2. Fingerabdrücke
    Mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres sind sowohl beim Reisepass als auch beim Personalausweis die Fingerabdrücke der betreffenden Person aufzunehmen. Eine Verweigerung der Aufnahme führt unmittelbar zu Abbruch des Antragvorgangs.

  3. Unterschrift
    Ab dem zehnten Geburtstag ist die Unterschrift der betreffenden Person im Dokument mit aufzunehmen. Eine frühere Aufnahme ist bei entsprechenden Fähigkeiten der betreffenden Personen empfehlenswert.

  4. Körpergröße und Augenfarbe Sind immer mit aufzunehmen.

  5. Einverständnis der Personsorgeberechtigten
    Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres der betreffenden Person müssen bei der Ausweisbeantragung die Personsorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) ihre Einverständnis zur Dokumentenbeantragung gegenüber der Passbehörde schriftlich nachweisen.
    Bei Reisepässen erstreckt sich diese Frist bis zum 18. Geburtstag.
    Ebenso muss bis zum 16. Geburtstag bei der Antragstellung ein Personsorge- berechtigter anwesend sein.

Wenn bei der betreffenden Person eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist, so ist bis zum Ablauf der Betreuung das Einverständnis des Betreuers / der Betreuerin nachzuweisen.

  1. Nachweis der Namensführung
    Sofern der erforderliche Nachweis der Namensführung noch nicht erbracht wurde, werden die betreffenden Personen bei der Antragstellung zur Vorlage einer Personenstandsurkunde bei der Abholung des Dokumentes aufgefordert. Verwendbare Urkunden sind Geburtsurkunden und Heiratsurkunden.

  2. Dokumententyp
    Die betreffende Person bzw. die Personsorgeberechtigten muss sich selbst im Klaren sein, welches Dokument benötigt wird. Die Passbehörde hat weder die Aufgabe noch die Berechtigung rechtsverbindliche Hinweise zu Einreisebestimmungen ausländischer Staaten zu geben.
    Es gibt die folgenden Dokumententypen:

    • -  Personalausweis

    • -  Reisepass (Normal, Express, 48-Seiten oder Kombination)

    • -  Vorläufiger Personalausweis

    • -  Vorläufiger Reisepass (nur im begründeten Einzelfall)

    • -  Kinderreisepass (nur bis zum 12. Geburtstag)
      Der Vorläufige Reisepass darf nur ausgefertigt werden, wenn die Beantragung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Es muss gegenüber der Passbehörde schriftlich nachgewiesen werden, dass der Reisegrund zu unvermutet aufgekommen ist, um die Lieferfrist von 72 Stunden beim Expressreisepass einhalten zu können.

  3. Lieferzeiten

    • -  Personalausweis: 2 bis 3 Wochen

    • -  Reisepass: 4 Wochen (kann sich erfahrungsgemäß in der Haupturlaubszeit

      verlängern)

    • -  Expressreisepass: 72 Arbeitsstunden

    • -  Vorläufiger Personalausweis, Vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass: Beim

      Vorliegen aller von der Behörde benötigter Unterlagen 5 bis 10 Minuten

  4. Gültigkeit

    • -  Bei Personalausweis und Reisepass ist auf das Alter der betreffenden Person

      abzustellen. Bei der Antragstellung vor dem 24. Geburtstag beläuft sich die Gültigkeit auf 6 Jahre. Ab dem 24. Geburtstag sind die Dokumente 10 Jahre gültig.

    • -  Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    • -  Kinderreisepass: 1 Jahr, jeweils um 1 weiteres Jahr verlängerbar bis max. 12.

      Geburtstag mit vollem Antragsvorgang innerhalb der Restgültigkeit

    • -  Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

  5. Gebühren

    • -  Personalausweis: 6 Jahre = 22,80 € - 10 Jahre = 37,-- €

    • -  Reisepass: 6 Jahre = 37,50 € - 10 Jahre = 60,-- €, Expresszuschlag: 32,-- €,

      Zuschlag für 48-Seiten: 22,-- €

    • -  Vorläufiger Personalweis: 10,-- €

    • -  Vorläufiger Reisepass: 26,-- €

    • -  Kinderreisepass: 13,-- €, Verlängerung: 6,-- €

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