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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste in dem Markt Oberscheinfeld

Aufforderung zur Benennung von Personen

für die Schöffen-Vorschlagsliste in dem Markt Oberscheinfeld

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in den von Gerichten dazu berufenen Gemeinden und Städte Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum
21.04.2023 schriftlich an uns in

Markt Oberscheinfeld, Rathaus, Amtszimmer, Marktplatz 1, 91483 Oberscheinfeld oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld, Einwohnermeldeamt, Zimmer-Nr. 2, Hauptstr. 3, 91443 Scheinfeld

Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, Geburtsname Vorname Geburtsdatum, Geburtsort
Straße, Hausnummer, Wohnort

Beruf
Sowie ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Sie können das Bewerbungsformular gerne bereits vor Ihrer Vorsprache online herunterladen und ausfüllen. Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ .

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Weitere Informationen

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