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Bekanntmachung: Bebauungsplan mit Grünordnungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB Gewerbegebiet „Appenfelden Ost – Fa. Heidel“

Bekanntmachung

des Marktes Oberscheinfeld über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum

    •    Bebauungsplan mit Grünordnungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB
         Gewerbegebiet „Appenfelden Ost – Fa. Heidel“

 

Der Marktgemeinderat Oberscheinfeld hat in seiner Sitzung am 30.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Appenfelden Ost – Fa. Heidel“ beschlossen sowie die Vorentwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Appenfelden Ost – Fa. Heidel“ gebilligt und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Geltungsbereich
Die Bebauungsplanfläche mit der bereits bestehenden Betriebsansiedlung liegt am südöstlichen Ortsrand von Appenfelden. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Kreisstraße NEA 4 und die Biogasanlage Appenfelden begrenzt, im Westen durch den Scheinfelder Weg mit Einzelwohnanwesen und der Großgärtnerei Klein. Im Süden durch die Schutzzone des Naturpark Steigerwald mit Erlesgrundgraben und bewaldetem Nordhang und im Osten durch eine anschließende Wiese sowie einen Fischweiher.
Die Firma Heidel plant eine Betriebserweiterung auf Teilbereichen der Flurnummern 116 und 226 Gemarkung Appenfelden. Hierfür und zur Klarstellung bereits erfolgter baulicher Veränderungen erfordert es die Aufstellung eines Bebauungsplans (Geltungsbereich Flurnr. 116, 220/2, 220/3, 221, 222/1, 222/2, 223, 224, 225, 226). Der Geltungsbereich umfasst nur private Betriebs- und Randflächen der Firma Gebr. Heidel GmbH.
Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs ist aus dem Kartenausschnitt auf Seite 2 ersichtlich.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel ist die bisher im Rahmen von Einzelgenehmigungen festgelegte Betriebsansiedlung der Gebr. Heidel GmbH einschließlich Erweiterungsflächen und grünordnerischen Maßnahmen baurechtlich als Baugebiet festzulegen und zu sichern.

Öffentliche Auslegung
Die Vorentwurfsplanung liegt in der Fassung vom 30.08.2022 nach § 3 Abs. 1 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom
28.09.2022 bis einschließlich 03.11.2022
während der allgemeinen Geschäftszeiten in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld – Zimmer 105 - Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld, sowie im Rathaus Oberscheinfeld (Marktplatz 1, 91483 Oberscheinfeld) aus.

 

Abb. Lage Geltungsbereich Bebauungsplan „Appenfelden Ost – Fa. Heidel“

Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Vorentwürfe mit Begründung und Umweltbericht sind auch im Internet unter www.oberscheinfeld.de im Bereich Bürgerservice - Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung     oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweise
Im Geltungsbereich liegen eine festgesetzte Ausgleichsfläche sowie eine eingetragene Ökokatasterfläche aus früheren Baugenehmigungen und Ausweisungsverfahren. Die Ausgleichsfläche sowie die Ökokatasterfläche werden aus dem Geltungsbereich des B-Planes herausgelöst und zusammen mit weiteren notwendigen Ausgleichsmaßnahmen auf eine externe landwirtschaftliche Fläche in der Gemarkung Appenfelden verlagert. Um die Festlegungsparameter und Festlegungsgrundlagen nicht zu verändern wird die gesamte Ausgleichsregelung des Bebauungsplanes noch innerhalb der Übergangsfrist nach dem Leitfaden zum naturschutzrechtlichen Ausgleich von 2003 abgewickelt.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).

Oberscheinfeld, 14.09.2022

(Siegel)

Erster Bürgermeister    
Peter Sendner

Bekanntmachungsvermerk

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Appenfelden Ost – Fa. Heidel“ wurde am 16.09.2022 an alle Amtstafeln des Marktes Oberscheinfeld angeheftet und am    __.__.2022 wieder entfernt.
                    

S.


Peter Sendner Erster Bürgermeister