Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld informiert: Meldung der Großvieheinheiten zum Abwasserabzug 2021/2022
Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld informiert:
Meldung der Großvieheinheiten zum Abwasserabzug 2021/2022
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur jeweiligen Entwässerungssatzung der entsprechenden Mitgliedsgemeinde, können Wassermengen welche zum Tränken von Vieh verwendet werden bei der Berechnung der Abwassergebühren abgezogen werden. Dies gilt nur für Fernwassermengen, welche nicht in die gemeindliche Abwasserentsorgungsanlage eingeleitet werden.
Das entsprechende Formular steht unter https://www.vgem-scheinfeld.de/buergerservice-online/beitraege-gebuehren-steuern zur Online-Meldung bereit. Alternativ ist auch eine Abholung in Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung möglich. Dort können die Viehmeldungen auch wieder abgegeben werden. Meldungen die nach dem 01.08.2022 abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ihr Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld
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