Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV

  • die festgesetzten Bodenrichtwerte für Ihre Gemeinde,

  • einen Kartenausschnitt mit den zugehörigen Richtwertzonen für Ihr Gemeindegebiet,

  • die Vorbemerkungen mit Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten und

  • einen Urheberrechtshinweis.

 

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Veröffentlichung

Mi, 26. August 2026

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