Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB i. V. m. § 12 BayGaV
die festgesetzten Bodenrichtwerte für Ihre Gemeinde,
einen Kartenausschnitt mit den zugehörigen Richtwertzonen für Ihr Gemeindegebiet,
die Vorbemerkungen mit Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten und
einen Urheberrechtshinweis.